2. Dezember 2007
Geschrieben in AGG, Arbeitsrecht, Lohn, Urteile | Keine Kommentare
AGG-Blog: Sonderzahlung und Gleichbehandlungsgrundsatz
Ein Arbeitgeber, der nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln zusätzliche Leistungen z.B. Sonderzahlungen zu bestimmten Anlässen - gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.



