Deutscher Juristinnenbund und das AGG

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat sich wegen des 2006 neu geschaffenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an die Kommission der Europäischen Union gewandt. In seinem Schreiben wird gezeigt, unter welchen Aspekten das AGG die Vorgaben der vier EG-Antidiskriminierungsrichtlinien und sonstiges für Deutschland verbindliches EU-Recht nicht erfüllt. Auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verstößt mit seinem § 12 Abs. 1 Nr. 1 gegen die EG-Antidiskriminierungsrichtlinie 2004/113/EG. „Prinzipiell hat das AGG den Diskriminierungsschutz aus Frauensicht zwar verbessert. In einzelnen Punkten aber hat sich der Schutz gegen Diskriminierung durch das neue Gesetz sogar verschlechtert,“ erklärt Prof. Dr. Sibylle Raasch, die Vorsitzende der djb-Kommission “Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht”. Der djb hofft, dass die EU-Kommission von Deutschland entsprechende Nachbesserungen einfordert oder anderenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Der Brief des djb an den EU-Kommissar Spidla und den EU-Generaldirektor Van der Pas vom 19. Juni 2007 ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 19.06.2007

Berichtet zum AGG durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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46 Jahre ist zu alt für die Lufthansa

Die Lufthansa hat eine 46-jährige Bewerberin wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” abgelehnt. Jetzt muss die Fluggesellschaft 4000 Euro Schadenersatz zahlen.

Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle sei bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und dem Unternehmen nicht zumutbar.Laut Urteil (Az. 11 Ca 8952/06) verstößt die Argumentation des Konzerns gegen das seit August vergangenen Jahres geltende Antidiskriminierungsgesetz. Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden, stellte das Gericht fest. Als Höhe der Entschädigung setzte das Gericht drei Monatsgehälter an.

Quelle: Focus online vom 26.06.2007

Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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