Männer zahlen aufgrund des AGG in Zukunft auch für Schwangerschaft

Ab dem 01. Januar 2008 werden die Beiträge für Männer, die privat versichert sind, deutlich steigen. Die Beiträge für Frauen dagegen deutlich sinken. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet es, Frauen wegen der Kosten einer Schwangerschaft, bzw. Mutterschaft zu benachteiligen. Diese Kosten werden dann auf alle Versicherten gleichmäßig aufgeteilt. Man geht davon aus, dass Männer mit einer Beitragserhöhung von bis zu 10% rechnen müssen.

Quelle: gefunden bei blogmed.de

Berichtet im Arbeitsrecht zum AGG durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Mitbestimmung beim AGG

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in einem Verfahren nach Par. 98 ArbGG entschieden, dass ein Intiativrecht des Betriebsrats bei der Errichtung und Verfahrensausgestaltung der Beschwerdestelle nach Par. 13 AGG besteht, jedenfalls die entsprechenden Beteiligungsrechte nicht offentsichtlich ausgeschlossen sind.

Am 14. Februar 2007 hatte das Arbeitsgericht Hamburg die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für offensichtlich ausgeschlossen gehalten. Das vom beteiligten Gesamtbetriebsrat daraufhin angerufene LAG Hamburg hat diese Entscheidung jetzt mit Beschluss vom 17. April 2007 – 3 TABV 6/07 – abgeändert und dem Antrag des Gesamtbetriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle stattgegeben.

Quelle: netzwerk-chancengleichheit.org; LArbG Hamburg mit Beschluss vom 17.04.2007

Berichtet im Arbeitsrecht zum AGG durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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