Urteil zur sexuellen Orientierung in Österreich

Nun hat erstmals ein österreichisches Gericht eine rechtskräftige Entscheidung wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz gefällt: Ein Salzburger Gericht hat einem offen homosexuellen Arbeitnehmer Schadenersatz für Diskriminierung und das erlittene homophobe Mobbing am Arbeitsplatz zuerkannt.

Zum kompletten Bericht……

Quelle: hosiwien.at vom 20.11.2006

Berichtet zum allgemeinen Geichbehandlungsgesetz durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien, Arbeit und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Alltagsrassismus

Amerikanische Wissenschaftler haben untersucht, welchen Effekt die Hautfarbe auf die Karriere hat. Der Alltagsrassismus schlägt sich in den USA demnach sowohl in den Einstellungschancen als auch in der Bezahlung nieder. Aber auch der Körperbau spielt eine Rolle.

Sehr hellhäutige Immigranten verdienen durchschnittlich acht bis 15 Prozent mehr als diejenigen mit einer sehr dunklen Hautfarbe - selbst unter Berücksichtigung von relevanten Fähigkeiten wie Englischkenntnissen, Arbeitserfahrung und Ausbildung. Der Effekt trat selbst unter Angehörigen der gleichen Ethnie und aus demselben Heimatland auf. Eine auf der Skala um eine Stufe hellere Haut führte demnach zu einem Lohnplus, dass dem einer um ein Jahr längeren Ausbildung entsprach.

Zum kompletten Bericht bei FTD.de vom 23.02.2007

Berichtet zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien, Arbeit und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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News: Was denken Unternehmer über das AGG?

Einen interessanten und auch sehr offenen Bericht bzw. Kommentar zum AGG habe ich auf dem Blog Gastgewerbe, Gedankensplitter gefunden:

Zitat:

Der kürzeste aller Kellnerwitze: “Kannibale im Restaurant: ‘Ober’” Hüten Sie sich in Zukunft, solche Witze zu erzählen. Nicht, weil sie schlecht sind, sondern weil sie damit Kannibalen, Männer, Frauen oder wen auch immer diskriminieren könnten: “Männerwitze sind tabu” …….

Ja diskriminierende Witze sollten tatsächlich tabu sein. Aber das AGG bezieht sich einfach gesagt auf das Verhältnis des Beschäftigten zu seinen Kollegen, Arbeitgeber zu Beschäftigten und Dritten zu Beschäftigten.

Das bedeutet nicht jeder Witz wird zu einer Diskriminierung.

Dem in diesem Artikel geäußerten anwaltlichen Rat, Personalentscheidungen “soweit möglich öffentlich zu machen”, kann ich überhaupt nicht teilen. Bei uns wird es in Zukunft “offiziell” überhaupt keine “offenen Stellen” mehr geben. Wir werden nie wieder aus mehreren Bewerbern wählen. Wir werden nie wieder eine Stellenanzeige aufgeben, nie mehr eine offene Stelle dem Arbeitsamt melden. Bei eingehenden Spontanbewerbungen werden wir die Annahme verweigern.

Personalentscheidungen öffentlich zu machen, damit dürfte wohl gemeint sein Entscheidungen die eine Ungleichbehandlung zur Folge haben transparent darzustellen.

Wenn wir jemand einstellen, werden wir nichts dokumentieren, aus dem man schließen könnte, wie, wann und warum wir uns für einen Bewerber entschieden haben. Wir werden auch dem Rat nicht folgen, möglicherweise diskriminierende Fragen aus unserem Fragebogen zu entfernen. Ganz im Gegenteil, solche Fragen sind ein vorzügliches Mittel Bewerber zu filtern, die sich deswegen echauffieren. Wer sie nicht beantwortet, dessen Bewerbung fliegt “ungelesen” in den Papierkorb.

Genau und dieser Bewerber wird Klagen, weil er der Auffassung ist aufgrund der nicht beantworteten Fragen, bei der Vergabe des Arbeitsplatzes, keine Berücksichtigung gefunden zu haben. Ohne Schulung der Mitarbeiter und mit einer solchen Stellenanzeige dürften die Aussichten für den Arbeitgeber auch nicht besonders positiv vor dem Arbeitsgericht sein.

Wir werden unsere Zeit auch nicht damit vertrödeln, Mitarbeiter darin zu schulen, sich nicht diskriminierend zu verhalten. Stattdessen werden wir einen Text verfassen, in dem die Schulungsinhalte stehen und diesen Wisch lassen wir unsere Mitarbeiter unterschreiben lassen. Wer Papier will, soll Papier ernten!

Natürlich das funktioniert auch. Aber mal ehrlich, grundsätzlich sollen sich Mitarbeiter auch nicht diskriminierend Verhalten. Dies schafft ein schlechtes Klima im Betrieb und ist mit Sicherheit negativ für den Erfolg des Unternehmens.

Amüsiert habe ich mich über folgende weltfremde Bemerkung: “Göpfert verweist auf die Gesetzesbegründung, nach der das AGG bei den Unternehmen keine Kosten verursache.

Natürlich entstehen für die Unternehmen Kosten im Hinblick auf Schulung und Dokumentation. Im Ergebnis kostet es Zeit und Zeit ist bekanntlich Geld.

In einer Bäckerei etwa müsse es daher ‘eine halbe Stunde in der Morgenbesprechung’ tun.” Die Bäckerei möchte ich sehen, in der die Mitarbeiter am Morgen gar eine halbe Stunde lang ihre Zeit mit so einem Scheiß vertrödeln können, statt Brötchen zu backen und zu verdienen. Vor der Einbringung des Antidiskriminierungsgesetzes ist von vielen Befürwortern betont worden, dieses Gesetz würde den Unternehmen keine Kosten verursachen. Jetzt wird auf die hohen Kosten eines Entschädigungsfalls hingewiesen. Man müsse sich juristisch beraten und schulen lassen. In den Augen mancher Arbeitsrechtspezialisten sieht man es golden glitzern. Und es ist keine Herzenswärme, die da leuchtet.

Bäcker backen Brötchen und verkaufen diese. Anwälte verkaufen Ihre Beratungsleistung. Weder der Bäcker noch der Anwalt kann von reiner Herzenswärme leben.

Den Ärger von Herrn Schoolmann kann ich nachvollziehen. Das AGG ist ohne Frage ein “Papier Tiger”. Für Arbeitgeber ergibt sich aus § 12 AGG die Schulungspflicht der Mitarbeiter. Diese sollte man auch unbedingt erfüllen um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Aber die offene und ehrliche Reaktion des Blogs “Gastgewerbe Gedankensplitter” zeigt, was viele Unternehmer denken.
Berichtet zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien,Steuern und Arbeit, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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