Das EU-Parlament fordert eine “umfassende Richtlinie” für die Bekämpfung von Diskriminierung. Eine “Hierarchie” der verschiedenen Formen von Diskriminierung dürfe es nicht geben, alle Diskriminierungen müssten mit derselben “Unnachgiebigkeit” bekämpft werden. In Zusammenhang mit der Umsetzung der bereits bestehenden Richtlinien müssten Mängel in der rechtlichen Umsetzung beseitigt, effektive Sanktionen eingeführt und Opfer unterstützt werden.

Das EU-Parlament erinnert die Kommission an ihre “Verpflichtung”, eine “umfassende Richtlinie” zu unterbreiten, die Behinderung, Alter, Religion oder Glauben und sexuelle Orientierung abdeckt. Auf diese Weise werde das Paket von Antidiskriminierungsgesetzen gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags vervollständigt.
Vom politischen, sozialen und rechtlichen Standpunkt aus sei es wünschenswert, die Hierarchie des Schutzes vor den unterschiedlichen Formen von Diskriminierung abzuschaffen. Die Abgeordneten sind “fest davon überzeugt, dass es nicht sinnvoll ist, Diskriminierung in einem Bereich unter Strafe zu stellen, solange diese in einem anderen Bereich zulässig bleibt”.
“Keine Hierarchie der verschiedenen Formen von Diskriminierung”
Eine Aufforderung zur Diskriminierung müsse ebenfalls als Diskriminierung gelten. Außerdem müsse aus der Richtlinie eindeutig hervorgehen, dass es “keine Hierarchie der verschiedenen Formen von Diskriminierung gibt und alle mit derselben Unnachgiebigkeit bekämpft werden müssen”. Eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder Sprache, könne eine “mittelbare Diskriminierung” aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft darstellen. Alle neu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften müssten allen Besonderheiten der verschiedenen Diskriminierungsgründe hinreichend Rechnung tragen.
Mängel in der rechtlichen Umsetzung
Die Abgeordneten sind besorgt über die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Mängel bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinien “zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft” und “zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf”. Außerdem würden EU-Bürger nicht ausreichend über mögliche Rechtsmittel aufgeklärt, die sie in Fällen von Diskriminierung anwenden könnten.
Die Kommission wird aufgefordert durch “Verstoß- und Nichteinhaltungsverfahren” weiterhin Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, damit sie ihren rechtlichen Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Richtlinien so rasch wie möglich vollständig nachkommen könnten.
Effektive Sanktionen
Um Diskriminierung vorzubeugen, sollten Sanktionen im Falle von Verstößen gegen nationale Vorschriften “effektiv, verhältnismäßig und abschreckend” sein. Ebenfalls stellt das EU-Parlament fest, dass der einzelne Bürger häufig allein gegen die Diskriminierung vorgehen müsse. Er könne weder auf Unterstützung seitens einer öffentlichen Behörde noch auf juristischen Beistand zählen. Deshalb fordert das EU-Parlament die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unabhängige Gremien, die sich mit Gleichstellungsfragen befassen, zu unterstützen, so dass diese Diskriminierungsopfern wirksam helfen können.
Unterstützung von Opfern
Die Mitgliedstaaten sollten in jedem Fall sicherstellen, dass Diskriminierungsopfer in Strafprozessen automatisch Beistand erhalten, wenn nötig über Beihilfen aus öffentlichen Mitteln. Außerdem sollten sich die Mitgliedstaaten und die Kommission, “unverzüglich” auf eine breit angelegte Definition des Begriffs Behinderung verständigen, um zu verhindern, dass einige Gruppen behinderter Menschen vom Rechtsschutz der Richtlinie ausgeschlossen sind.
Die Richtlinie wurde mit 362 Ja-, 262 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen.
Quelle: EP:Pressebericht zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 20. Mai 2008 in Straßburg